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Bundeskabinett beschließt Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz.

Das Bundeskabinett hat am 23.08.2023 den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes beschlossen. Dieses soll transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium haben den Entwurf gemeinsam erarbeitet. Das Gesetz soll das Leben dieser Menschen erleichtern und ihnen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Die Regelungsinhalte des Entwurfs (im wesentlichen)  sind: Die Selbstbestimmung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen. Das Ziel ist die Vereinfachung des Änderungsverfahrens für den Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister. Die bisher notwendige gerichtliche Überprüfung sowie die Einholung von Sachverständigengutachten sollen entfallen. Stattdessen soll eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt genügen. Darin muss die antragstellende Person versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Eine Drei-Monats-Frist soll für die vorherige Anmeldung der Änderung gelten, während eine einjährige Sperrfrist für erneute Änderungen nach der vorherigen Erklärung festgesetzt werden soll. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können, während die Minderjährigen selbst nicht handeln können. Weitere Informationen sowie wichtige Fragen und Antworten zum Gesetz sind erhältlich. Am 23.08.2023 wehte die Trans Pride Flagge im Wind.

 Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann

betont, dass das Selbstbestimmungsgesetz eine Politik widerspiegelt, bei der die Wahrung der Grundrechte oberste Priorität hat. Jeder Mensch hat das Recht, dass der Staat seine geschlechtliche Identität respektiert. Das derzeitige Gesetz diskriminiert jedoch transgeschlechtliche Menschen und es ist an der Zeit, diesen Missstand zu beenden. Hierfür müssen zeitgemäße Regeln für die Änderung des Geschlechtseintrags geschaffen werden, wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist. Der Beschluss des Bundeskabinetts ist ein großer Schritt in diese Richtung. Der Gesetzentwurf wurde gründlich vorbereitet und durch die Wahrung der Vertragsfreiheit  und des Hausrechts sowie der Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten gewährleistet er die Interessen der gesamten Gesellschaft. Der Entwurf steht im Einklang mit dem Grundgesetz und wird hoffentlich auch vom Deutschen Bundestag gebilligt werden. Wenn der Staat trans-und intergeschlechtliche Menschen endlich mit Respekt behandelt, profitieren alle davon.

Herzlich Willkommen beim Infoportal "Deutscher Jugendschutz–Prävention und Aufklärung"! Der Schutz von Jugendlichen ist eine Aufgabe, die jedes Land ernst nimmt. 

In Deutschland wird der Jugendschutz aus verschiedenen Gründen als besonders wichtig angesehen. 

In diesem Blog möchten wir daher näher erläutern, welches die Kernaufgaben des Deutschen Jugendschutzes sind,

und inwiefern diese für unsere Gesellschaft relevant sind. Für dieses sensible Thema ist es wichtig, dass Sie uns hierbei aktiv unterstützen! 

Was der deutsche Jugendschutz leistet, und warum er so wichtig ist:

Wir möchten Sie hier über die geltenden Bestimmungen, 

Pflichten und Rechte inhaltlich zu den aktuellen Themen des deutschen Jugendschutzes informieren. Es ist uns sehr wichtig, dass Eltern und Erziehende, sowie Betriebe ihre Pflichten kennen und wissen, wie sie ihre Kinder vor Gefahren hierbei schützen können. 

Gleichermaßen aber treten wir für die Freiheit, Entfaltungsmöglichkeiten und Chancengleichheit von Kindern ein. 

Jedes Kind und jeder Jugendliche soll die Chance auf eine gute Entwicklung und gleiche Möglichkeiten haben, ungeachtet seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder seines sozialen Statuses. Dies ist ein vorrangiges Ziel des infoblogs des deutschen- jugendschutz.de, diese Rechte zu gewährleisten.

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Jugendschutz 

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hat eine zweifache Funktion: Es soll sowohl Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit als auch im Bereich bestimmter Medien schützen und ihre Entfaltung zu selbstbestimmtes Individuen unterstützen. Im öffentlichen Raum regelt das Gesetz den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabak, die Freigabe von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt von verschiedenen Altersgruppen in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie Clubs und Diskotheken. Das Gesetz richtet sich an Verantwortliche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Diskotheken und bei öffentlichen Veranstaltungen.

Im Bereich der Medien gibt es neben dem Jugendschutzgesetz auch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder, die gemeinsam den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischen Medieninhalten regeln. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit Trägermedien wie Büchern, DVDs, CDs usw., also Text-, Ton- oder Bildinhalte, die haptisch greifbar sind und weitergegeben werden können.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder regelt den Jugendschutz im Rundfunk und in Telemedien wie dem Internet. Jedes Bundesland hat den Vertrag unterzeichnet, der inhaltlich keine Unterschiede aufweist.

  • Aufenthalt in Gaststätten und bei Veranstaltungen

    • Auf gut Glück – Teilnahme am Glücksspiel und Aufenthalt in Spielhallen Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche nicht an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit teilnehmen oder sich in einer Spielhalle aufhalten. Unter dieses Verbot fallen z. B.: Glücksspiele mit Gewinnmöglichkeit (z. B. Lotto, Sportwetten, Pokerturniere), das Spielen an Geldgewinnspielgeräten (z. B. in Gaststätten oder  Spielhallen), das Spielen an Warenspielgeräten (Gewinn besteht aus Waren wie  Spielzeuge etc.). Ausnahme: Kinder und Jugendliche dürfen auf Volks- und Schützenfesten, Kirmessen, Jahrmärkten an Spielen mit Gewinnmöglichkeit teilnehmen, wenn der Gewinn nur aus Waren von geringem Wert besteht (nicht mehr als 25 Euro).
  • Erziehungsbeauftragte Person

    Wichtig ist, dass jeder, der als Erziehungsbeauftragter fungieren möchte, sich bewusst darüber ist, welche Aufgaben damit verbunden sind. Im Sinne des Jugendschutzgesetzes kann jede Person ab 18 Jahren diese Funktion übernehmen, sofern eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit den Eltern besteht. Diese Vereinbarung sollte detailliert festlegen, wann und wo die Beaufsichtigung stattfinden soll, beispielsweise bei einem Club- oder Disco-Besuch. Es ist wichtig, dass die erziehungsbeauftragte Person diese Aufgabe ernst nimmt und sich bewusst für die Übernahme von Erziehungsaufgaben verpflichtet. Der Fokus liegt hierbei auf der Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, um sie vor Gefahren zu schützen und Schäden durch sie zu vermeiden. Die Übernahme der Erziehungsaufgabe kann sowohl zeitweise als auch dauerhaft erfolgen, und auch eine stillschweigende Vereinbarung kann vorhanden sein, sofern die Eltern wiederholt mit derselben Person verabredet haben, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Wichtig ist jedoch, dass die erziehungsbeauftragte Person in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen und die Aufsicht tatsächlich wahrzunehmen.

  • Glücksspiel und Spielhallen

    Auf gut Glück – Teilnahme am Glücksspiel und Aufenthalt in Spielhallen Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche nicht an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit teilnehmen oder sich in einer Spielhalle aufhalten. Unter dieses Verbot fallen z. B.: Glücksspiele mit Gewinnmöglichkeit (z. B. Lotto, Sportwetten, Pokerturniere), das Spielen an Geldgewinnspielgeräten (z. B. in Gaststätten oder  Spielhallen), das Spielen an Warenspielgeräten (Gewinn besteht aus Waren wie  Spielzeuge etc.). Ausnahme: Kinder und Jugendliche dürfen auf Volks- und Schützenfesten, Kirmessen, Jahrmärkten an Spielen mit Gewinnmöglichkeit teilnehmen, wenn der Gewinn nur aus Waren von geringem Wert besteht (nicht mehr als 25 Euro).

UNSER OFFIZIELLER PARTNER!

Mit Juratis Deutscher Gewerbe-und Jugendschutz hat der deutscher-jugendschutz.de einen neuen offiziellen Partner, welcher sein Kerngeschäft der rechtssicheren Begleitung von Unternehmen widmet, und nun exklusiv im Namen  des blogs des deutschen jugendschutzes die Produktion von informativen Infotafeln für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu den Themen des deutsches Jugendschutzgesetz und deren aushangpflichten vertreibt. Dies bedeutet doppelten Schutz: Zum einen für die schutzwürdigen Belange unserer Jugendlichen, als auch für die teilnehmenden Unternehmen, da bei Verletzungen der Aushangpflichten hier empfindlich hohe Bußgelder für Unternehmen drohen.

Für Betriebe:    

Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Veranstalter, öffentliche Einrichtungen und Gewerbetreibende dazu, sich an die Vorschriften gemäß §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen zu halten. Auch bei öffentlichen Filmvorführungen müssen sie die Altersfreigabe der Filme oder die Kennzeichnung des Anbieters gemäß § 14 Abs. 7 gut sichtbar und lesbar aushängen (§ 3 Abs. 1 JuSchG). Eine Einhaltung dieser Vorschriften ist von großer Bedeutung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Veranstalter und Gewerbetreibende sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und diese Vorgaben in jedem Fall einhalten.

Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Veranstalter und Gewerbetreibende dazu, sich an die Vorschriften gemäß §§ 3 bis 14 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen zu halten. Auch bei öffentlichen Filmvorführungen müssen sie die Altersfreigabe der Filme oder die Kennzeichnung des Anbieters gemäß § 14 Abs. 7 gut sichtbar und lesbar aushängen (§ 3 Abs. 1 JuSchG). Eine Einhaltung dieser Vorschriften ist von großer Bedeutung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Veranstalter und Gewerbetreibende sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und diese Vorgaben in jedem Fall einhalten. 

Jugendgefährdende

Medien

Jugendmedienschutz Staatsvertrag: Das müssen Sie wissen! Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist ein Vertrag zwischen den Bundesländern in Deutschland, der den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medien regelt. Er legt fest, dass bestimmte Medieninhalte, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind, gekennzeichnet oder sogar verboten werden müssen. Der JMStV definiert jugendgefährdende Medien als solche, die Gewalt, Pornografie, Rassismus oder andere Inhalte enthalten, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen können. Diese Medien dürfen nicht frei zugänglich sein und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Der Staatsvertrag legt auch fest, dass Anbieter von Medieninhalten, wie beispielsweise Filmproduzenten oder Internetseitenbetreiber, verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu jugendgefährdenden Medien haben. Zusätzlich zum JMStV gibt es verschiedene Institutionen, wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die für die Überwachung und Durchsetzung des Jugendmedienschutzes zuständig sind. Sie können Medieninhalte indizieren oder sogar verbieten, wenn sie als jugendgefährdend eingestuft werden.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein wichtiges Instrument, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Medieninhalten zu schützen.


Jugendliche und Rauchen

Der Schutz von Minderjährigen vor den schädlichen Auswirkungen des Rauchens wird durch das Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit gewährleistet. Personen unter 18 Jahren ist es untersagt, Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse zu erwerben oder zu konsumieren. Rauchen in Gaststätten ist für Minderjährige ebenfalls verboten. Verkaufsstellen und öffentliche Orte sind dazu angehalten, Tabakwaren und Behältnisse nicht an Kinder und Jugendliche zu verkaufen oder ihnen das Rauchen oder Konsumieren dieser Produkte zu gestatten. Automaten müssen an einem für Minderjährige unzugänglichen Ort aufgestellt sein oder durch technische Vorrichtungen oder ständige Überwachung sichern, dass Tabakwaren nicht von Minderjährigen entnommen werden können. Es ist von höchster Bedeutung, dass die Gesellschaft zusammenarbeitet, um den Jugendschutz zu gewährleisten und die Gesundheit von jungen Menschen zu schützen.

Jugendliche und Alkohol

Wein oder Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren diese Getränke jedoch nur in Begleitung ihrer Eltern trinken. Eine erziehungsbeauftragte Person kann hierbei nicht eingesetzt werden. Für alle unter 18 Jahren ist der Konsum von Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops und Mixgetränken wie Cola-Rum oder Weinbrandbohnen verboten. Auch der Verzehr von alkoholhaltigen Lebensmitteln wie Weinbrandbohnen oder Eierlikör-Eisbechern ist untersagt. Ausnahmen gibt es hierbei nicht, auch nicht in Anwesenheit der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person. Alkopops müssen mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten“ gekennzeichnet sein. Beim Kauf von alkoholischen Getränken muss jeder Verkäufer das Alter des Käufers überprüfen. Wer als erwachsene Person Alkohol an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.

                            Es geht zu einfach!

Aktueller Bußgeldkatalog  (weiss-blauer Pfeil)

Hier finden Sie eine Broschüre mit den aktuell wichtigsten Bußgeldinformationen bei Verstößen gegen den Jugendschutz - und gegen Ihre Aushangpflichten hierzu.

,, Jugendschutz im Netz muss strenger werden." Sagt Dr. Tobias Schmid.


"Bei Fernsehsendern kontrollieren wir jede Ausspielung darauf, dass die Musik nicht zu gruselig ist, gleichzeitig kann jeder Zwölfjährige jederzeit von Kikaninchen auf Pornhub wechseln."

Tobias Schmid
, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, sagt weiterhin, seine Behörde gehe gehe gegen Pornhub und drei weitere Porno-Plattformen vor, damit sie ihre Inhalte für Minderjährige unzugänglich machen.
Quelle: taz.de

„Wir bringen den Jugendschutz aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert."

Sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

 

,,Es zeigt sich gerade jetzt in der Pandemie eindrücklich, wie relevant Social Media und Gaming für Kinder und Jugendliche heute sind. In Zeiten von Home Schooling, Konaktbeschränkungen und geschlossenen Sportplätzen sind Kinder und Jugendliche noch mehr im Netz unterwegs. Es ist deshalb gut, dass der Bundestag nun das vom Bundesfamilienministerium vorgelegte geänderte Jugendschutzgesetz für einen modernen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz verabschiedet hat." Quelle: Deutscher Bundestag.

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